Ziel der Forschungsgruppe ist es, die tiefgreifenden Veränderungen zu untersuchen, die die Verfassungsgerichtsbarkeit in Brasilien und in der Rechtsvergleichung erfahren hat. Aufgrund des Aufkommens des Konstitutionalismus in demokratischen Gesellschaften im 21. Jahrhundert ist es notwendig zu verstehen, welche Rolle die Justiz bei der Aufgabe des Verfassungsschutzes spielt, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der Grundrechte, und welche deliberativen Gestaltungen es gibt in diesem Prozess verwendet. Zu diesem Zweck distanzieren sich die Entscheidungsinstrumente der Verfassungsgerichtsbarkeit von dem von Hans Kelsen formulierten Paradigma des „negativen Gesetzgebers“ und verlangen von der Verfassungstheorie die Entwicklung dogmatischer Modelle, die einerseits Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit bieten Präzedenzfälle schaffen und andererseits neue Formen der Verfassungsgerichtsbarkeit über die binomiale Feststellung der Verfassungsmäßigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit hinaus ermöglichen.
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