Ziel der Forschungsgruppe „Zivilprozessrecht im Lichte der Bundesverfassung von 1988“ ist es, Debatten zu kontroversen Fragen zu fördern, die sich aus der verfassungsrechtlichen Perspektive der Zivilprozessordnung von 2015 ergeben aus dem Verständnis und der Anwendung neuer Institute, die von der KPCh eingeführt wurden. Die Debatte und, sofern Fragen aufgeworfen werden, die daraus resultierende wissenschaftlich-wissenschaftliche Produktion sind das zentrale Ziel der Studiengruppe. Die Forschung wird auf der Grundlage der – klassischen und zeitgenössischen – Doktrin des Zivilprozessrechts und des Verfassungsrechts sowie der Auslegung der neuen Verfahrensgesetzgebung durch die Obersten Gerichte entwickelt.
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