Das Hans Kelsen Center for Studies on Constitutional Jurisdiction ist bestrebt, einen produktiven Dialog zwischen Verfassungstheorie und Verfassungskontrolle zu fördern. Zu diesem Zweck fördert sie Vorlesungen, Debatten und Seminare, deren Ziel es ist, Studierende in das Umfeld modernster Rechtsforschung einzuführen und Rechtspraktikern die Möglichkeit zu bieten, ihre berufliche Praxis theoretisch zu reflektieren.

Im Einklang mit dem Vorschlag des IDP, die Internationalisierung von Lehre, Forschung und Weiterbildung zu würdigen, erhebt das Kelsen Center den Rechtsvergleich zur Bedingung eines strukturierenden Elements seiner Maßnahmen und Projekte, wie der institutionelle Dialog mit dem Hans Kelsen-Institut zeigt , Wien und allgemein mit der Republik Österreich über die österreichische Botschaft in Brasilien. In diesem Zusammenhang fördert das Kelsen Center die Kuratierung der Österreich-Brasilien-Sammlung, die sich auf die Übersetzung österreichischer Publizisten oder Werke zur Verfassungsgerichtsbarkeit konzentriert; und beherbergt die Sammlung „Zeitgenössischer Konstitutionalismus“, deren Ziel es ist, dem brasilianischen Publikum die prominentesten aktuellen theoretischen Positionen zu vermitteln.

PRÄSENTATION

Seit ihren ersten Ausarbeitungen wurde die moderne Verfassung als eine dem Gewohnheitsrecht qualitativ überlegene Ordnung verstanden. Diese Differenzierung normativer Grade führte unmittelbar zu der Frage, wie der Vorrang dieses übergeordneten Rechts durch Institutionen gewährleistet werden kann.

Im europäischen Raum nach 1945 bildete sich eine relativ einheitliche Antwort auf das Problem heraus. Mehrere nationale Ordnungen, die sich der verfassungsrechtlichen Vorherrschaft bis dahin nicht bewusst waren, begannen, diese auszunutzen – ein Wandel, der üblicherweise als Übergang vom Rechtsstaat zum Verfassungsstaat bezeichnet wird. Die Formel spiegelt konzeptionell einen zivilisierenden Konsens wider, der zugunsten einer offenen und pluralistischen Gesellschaft geschaffen wurde. Durch ausdrücklichen Beschluss nationaler verfassungsgebender Versammlungen wurde vorgeschrieben, dass die von gewählten politischen Gremien durchgeführten Handlungen einer Kontrolle unterliegen müssten. Es gab auch eine transnationale Konvergenz hinsichtlich der Mittel: der Verfassungsgerichtsbarkeit.

Hervorgegangen aus Hans Kelsens Protokollen während des Verfassungsprozesses Österreichs (1918-1920) zeichnet sich die Verfassungsgerichtsbarkeit durch die Einrichtung einer abstrakt (hauptsächlich oder nebenbei) durchgeführten Verfassungsmäßigkeitskontrolle aus, die wiederum als Kernkompetenz gilt eines obersten Gerichts. In der Weimarer Republik durch die Communis opinio des öffentlichen Rechts bekämpft und im eigenen Herkunftsland mit dem Aufkommen des Austrofaschismus aufgegeben, erhebt sich die Verfassungsgerichtsbarkeit zum Grundinstrument des Verfassungsstaates.

Die 1980er und 1990er Jahre zeigten, dass wir nicht mit einer europäischen Besonderheit konfrontiert waren. Der Zusammenbruch diktatorischer Regime in Lateinamerika, Afrika und Asien zeigte eine ähnliche Dynamik in der Sache: Eine Stärkung der Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und normativen Akten wäre das geeignetste institutionelle Mittel, um die damals wiedererlangte politische Freiheit zu gewährleisten. In Ländern wie Brasilien mit einer langen Tradition, Richtern das Vorrecht zu gewähren, Verfassungsfragen zu prüfen, beinhaltete diese Stärkung die Abstraktion der Verfassungskontrolle – durch die klare Einbindung von Verfahren, Techniken und Instituten, die für die Verfassungsgerichtsbarkeit typisch sind, in eine Kelsensche Matrix.

Der Stand der Technik verdeutlicht den zentralen Platz, den die Verfassungsgerichtsbarkeit im Gefüge des Verfassungsstaates einnimmt, sowie die Bedeutung, die ihr für die Gewährleistung dieses politischen Regimes zukommt – ein Standard, dem sich die Bundesverfassung von 1988 eindeutig

anschließt Das Center for Studies on Constitutional Jurisdiction nimmt diese Zentralität bereits in seinem Titel an. Es würdigt auch die entscheidende Rolle, die Kelsen – auf wissenschaftlicher Ebene und in seiner beruflichen Arbeit – bei der Entwicklung juristischer Artefakte gespielt hat, die den Verfassungsgerichten bessere Bedingungen für die Bewältigung der Probleme einer immer komplexer werdenden Gesellschaft verschafften.

MITGLIEDER

Gilmar Ferreira Mendes
(Regisseur)

Beatriz Bastide Horbach
(geschäftsführende Koordinatorin)

Paulo Sávio Peixoto Maia
(Geschäftsführender Koordinator)

Alexander Somek

Clemens Jabloner

Dieter Grimm

Edson Fachin

Fabian Wittreck

Fernando Dias Menezes de Almeida

Georges Abboud

Herald Dossi

Ingo Wolfgang Sarlet

João Paulo Bachur

José Francisco Rezek

José Levi Mello do Amaral Júnior

Lenio Luiz Streck

Letícia Vita

Luis Rosenfield

Matthias Jestädt

Misabel Derzi

Nancy Hernández López

Niels Petersen

Otto Pfersmann

Raúl Gustavo Ferreyra

Rene Kuppe

Rodrigo de Bittencourt Mudrovitsch

Sara Lagi

Stefan Scholz
(Ehrenmitglied)

Thomas Olechowsky

Leandro Vergara

José Lamego