Die Ziele der Studiengruppe „Verwaltungswidrigkeit“ sind:
(i) zunächst die empirische Analyse von Fällen, in denen es um Verwaltungsverstöße auf kommunaler Ebene geht;
(ii) Konsolidierung statistischer Daten zur Rechtsprechung in Bezug auf Verwaltungsunredlichkeit und Hervorhebung der wichtigsten Fälle;
(iii) die analysierten Annahmen bei der Anwendung des im Gesetz Nr. veröffentlichten Instituts in Frage stellen. 8,429/1992;
(iv) die Studierenden der Rechtsfakultät Brasília für die wissenschaftliche Arbeit im Zusammenhang mit der Sanktionierung des Verwaltungsrechts auszubilden, insbesondere im Bereich der Verwaltungsunredlichkeit; (v) Förderung institutionalisierter akademischer Diskussionen über administrative Unredlichkeit, unter anderem durch Seminare, Vorträge, Debatten und andere als angemessen erachtete Mittel.
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