Die Bundesverfassung betont im ersten Artikel die Würde des Menschen als Grundlage der Republik. Im dritten Artikel wird darauf hingewiesen, dass eines der grundlegenden Ziele der Föderativen Republik Brasilien darin besteht, das Wohl aller zu fördern, ohne Vorurteile aufgrund von Herkunft, Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, Alter und anderen Formen der Diskriminierung. Obwohl die Verfassung der Achtung der Vielfalt diese Bedeutung beimisst, sehen wir in unserem täglichen Leben Situationen und Entscheidungen, die dieser Verpflichtung nicht Rechnung tragen. Daher ist diese Debatte von wesentlicher Bedeutung. Hier befasst sich der Kurs „Recht und Vielfalt“ mit der rechtlichen Umsetzung und liefert wichtige Überlegungen dazu, wie die Beziehung zwischen Recht, Vielfalt und offensichtlichen Ungleichheiten in der Gesellschaft entstanden ist. Während des Kurses lernen unsere Studierenden etwas über Diversität und wichtige Konzepte zu diesem Thema und verstehen auch, wie sie diese Konzepte in der Praxis anwenden können, um dieses verfassungsmäßige Recht auf Respekt für alle Menschen zu fördern.
Woche 1
Serie)
- Abitur (2020)